Da heult der Deutsche Webmaster tagein, tagaus über hanebüchene Gesetzesbeschlüsse, er müsse doch Impressum, AVS oder sonstiges gut lesbar platzieren, hafte für seine Forenbeiträge (oder auch nicht), müsse sich von Links distanzieren (oder auch nicht), und am besten noch Bibelverse rezitieren um seine Unbescholtenheit zu demonstrieren. Denn wer eine Webseite betreibt, kriminalisiert sich vorerst wird vorerst kriminalisiert, bis er all das aufzählt, wofür irgendwelche Gerichte irgendwelche Beschisse Beschlüsse erlassen haben. Denn schon von der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wissen wir ja: wer einen PC mit Internet-Anschluss sein Eigen nennt, ist vorerst potentieller Terrorist, ja, gar ein Staatsfeind übelster Kajüte. In dubio pro reo ad absurdum.
Diese Erfahrung durfte nun auch Google Belgien machen, und schreit seine Freude förmlich bei jedem Seitenaufruf in die Welt hinaus. Fast schon als Vergewaltigung kann man den Klops an Text dort sehen, welcher insgesamt vier- bis fünfmal so groß ist wie die Startseite mit dem Suchfeld an sich, und auf jeder weiteren Seite anmutet wie ein riesiges Geschwür am Seitenhintern. Wollen wir mal hoffen, dass da nicht ein neuer Trend erkennbar wird.
Das ganze Brimborium entstand, nachdem eine Organisation namens Copiepresse, in Belgien verantwortlich für den Schutz von Eigentumsrechten der Printmedien, Google auf Verletzung eben jener Rechte verklagte, da diese mit Diensten wie Google News und dergleichen mehr im Grunde genommen fremden Content abgrasen. Ironischerweise eine Handlung, die Google selbst auf’s Sträflichste verurteilt. Das Urteil in diesem Falle fiel so aus, dass Google die Verfügung offiziell auf JEDER Seite – also auch in den Suchergebnissen – vongoogle.be aushängen oder täglich eine halbe Million Euro zahlen muss.
Laut offiziellem Google Blog muss das “Belgien-Urteil” mindestens noch bis November des Jahres dort anmahnen. Dann wird das Gericht seine Entscheidung überdenken. Natürlich auch nur ein reiner Zufall, dass im erwähnten Blog nun ein weiteres Posting veröffentlicht wurde, welches ein Statement darstellt, wie Google die Sache mit dem Fremdcontent denn so betrachtet.
Oh – und herzlichen Glückwunsch zum achten Geburtstag, liebes Google. Vielleicht schenkt Dir ja jemand endlich mal ein paar richtige Algorithmen, die nicht auf Randomizing basieren nach jedem neuen Major Update. Dann kann auch BigDaddy wegen meiner in Florida bleiben und weiter in seiner imaginären Sandbox spielen.
(via Ayom)





Interessant. Ich habe auch gerade keine wirkliche Meinung dazu. Auf der einen Seite möchte ich mein Copyright gewahrt haben, auf der anderen Seite soll die Informationsvielfalt des Internetkonstrukts weiter bestehen bleiben. Solange meine Texte nur teilweise mit Quellverweis in SUCHMASCHINEN angezeigt werden ist mir das relativ Wurst. Sobald allerdings ein Bild von mir auf diversenen Seiten (und sei es Suchmaschinen) auftaucht kommt in mir ein kleines Hassgefühl hoch. Auch wenn in Deutschland ein stillschweigendes Copyright gilt, sofern nicht explizit etwas anderes gesagt wird, so meinen viele Leute immer das jedes Bild, dass im Internet veröffentlicht ist jedem gehört und frei verwendet werden darf.
[...] via Open Sourced Brain [...]
[...] Quelle: Open Sourced Brain  Google Belgien [...]
Copyright schön und gut, da stimme ich auch gerne zu. Hier aber schießt die Justiz mal wieder einen kapitalen Bock, mit der Verpflichtung zum Anhang dieser ellenlangen Verfügung, deren Gültigkeit und Wirksamkeit eben möglicherweise auch nur bis zum nächsten Prozeß Bestand hat. Das ist ja nicht nur in diesem Fall so, sondern auch (und noch schlimmer) bei uns. Man sehe sich z.B. nur einmal die Vertrags- und Bedingungskonstrukte an, die im Zuge des Fernabsatzgesetztes hierzulande “notwendig” geworden sind. Was da ursprünglich auf Verbraucherschutz und Transparenz abzielte ist letztenendes längst ins Gegenteil gekehrt worden. Und theoretisch kann irgend ein Gericht morgen das Urteil fällen, das AGBs und Nutzungsbedingungen (wie im entsprechenden Gesetz verlangt) klar verständlich und übersichtlich sein müssen und deshalb auf einer einzelnen Seite abzuhandeln sind.
Die ganze Internetsache ist ja eigentlich auch nicht mehr so neu, als das man nicht endlich mal halbwegs passende und vor allem allgemeingültige Regelungen für elektronische Verträge und Geschäftsbeziehungen schaffen könnte, um nicht bei jedem einzelnen Vorgang alles zur Sicherheit individuell klären zu müssen. Das wäre auch mal was für die EU, denn was ist schon internationaler und grenzübergreifender als das Web? Naja, kümmert man sich lieber um Seilbahnverordnungen für Mecklenburg-Vorpommern und Richtlinien zur Herstellung von Karamellbonbons.